HomeAllgemeine Geschäftsbedingungen

VERTRAG - ÖFFENTLICHES ANGEBOT
über die Spende von Geld

Die gemeinnützige Organisation SEEP, nachstehend “SEEP“ genannt, wird vertreten durch ihren Präsidenten Herrn Alfred Schläpfer. Gemäß der Satzung bietet SEEP jeder natürlichen Person (Bürger), jeder juristischen Person und jedem Einzelunternehmer, nachstehend „Beitragszahler“ genannt, den Abschluss einer freiwilligen Spendenvereinbarung (nachstehend „Vereinbarung“ genannt) zu folgenden Bedingungen an:

1. Allgemeine Bestimmungen zu diesem Vorschlag

1.1 Dieses Angebot gilt für Spenden über die Website www.seep.ch zugunsten des gemeinnützigen Vereins SEEP, Säumerstrasse 30, 8800 Thalwil, Schweiz, in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Recht. Sowohl private als auch juristische Personen können über die Website Spenden tätigen www.seep.ch  (nachstehend als „Beitragszahler“ benannt).

1.2 Bei diesem Angebot handelt es sich um ein öffentliches Angebot (nachfolgend „Angebot“ genannt) nach schweizerischem Recht, abrufbar unter www. seep.ch. SEEP behält sich das Recht vor, aktuelle Änderungen an diesem Angebot vorzunehmen.

1.3 Das Angebot gilt ab dem „10. Juni 2022“ und unterliegt der Veröffentlichungspflicht (nachstehend „Veröffentlichung“ genannt) unter www.seep.ch.

1.4 Die Veröffentlichung im Rahmen dieses Vertrags erfolgt auf eine und/oder mehrere der folgenden Arten

1.4.1 Veröffentlichung von Informationen sowohl auf der offiziellen Website von SEEP als auch auf denen ihrer Partner (im Folgenden als „Websites“ bezeichnet), insbesondere auf den folgenden Websites: www.seep.ch (nachfolgend die „Site“ genannt);

1.4.2 Aushang der im Internet veröffentlichten Informationen am Standort von SEEP in der Säumerstrasse 30, 8800 Thalwil, Schweiz.

1.5 Dieses Angebot ist unbefristet und gilt in der jeweils zum Zeitpunkt der Spendenüberweisung gültigen Fassung.

1.6 Der Text dieses Angebots kann von SEEP einseitig ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Benachrichtigung Dritter, einschließlich der Beitragszahler, geändert/ergänzt werden.

Die neue Fassung des Angebots ist ab dem Datum ihrer Veröffentlichung wirksam, sofern über die Änderung/Ergänzung der Angebotsbedingungen nichts anderes angegeben ist.

1.7 SEEP hat das Recht, das Angebot jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Benachrichtigung von Dritten, einschließlich der Beitragszahler, zu stornieren. In diesem Fall ist der letzte Tag der Gültigkeit des Angebots der Tag, an dem die Mitteilung über die Annullierung des Angebots auf der Website veröffentlicht wird, sofern in der Mitteilung über die Annullierung des Angebots nichts anderes angegeben ist.

1.8 Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen des Angebots hat nicht die Ungültigkeit aller anderen Bedingungen des Angebots zur Folge.

1.9 Mit der Annahme der Bedingungen dieser Vereinbarung erkennt der Spender den freiwilligen und nicht rückzahlbaren Charakter der Spende an.

2. Gegenstand des Vertrags

2.1 Durch die Annahme dieses Angebots spendet der Geldgeber freiwillig und unentgeltlich eigene Mittel (im Folgenden als „Spende“ bezeichnet) an SEEP zur Erreichung seiner satzungsgemäßen Ziele, einschließlich der Umsetzung seiner Projekte und Programme.

2.2 Der Hauptzweck der SEEP ist die Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine, die durch den Krieg gezwungen wurden, ihr Land zu verlassen. Wir sind spezialisiert auf Migrationsrecht, Asylrecht und Menschenrechte. SEEP ist eine gemeinnützige und nicht auf Gewinn ausgerichtete Organisation.

Ihre Spenden werden für die Bereitstellung von Rechtsdienstleistungen, humanitärer Hilfe und psychologischer Unterstützung für Flüchtlinge verwendet.

2.2.1 Die SEEP veröffentlicht jährlich Informationen über ihre Arbeit, ihre Ergebnisse und die Zwecke, für die diese Mittel verwendet werden, auf ihrer Website und/oder in anderen öffentlichen Quellen.

2.3 Geld, das der Spender gemäß den Bedingungen der Vereinbarung an SEEP überweist, stellt eine Spende nach Schweizer Recht dar.

2.4 Eine Spende für ein Projekt oder ein Programm kann vom Beitragszahler nicht einseitig annulliert (zurückgezogen) werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Gesetz und in diesem Angebot vermerkt.

2.5 Der SEEP steht es frei, die Spende für die Zwecke der Vereinigung zu verwenden.

3. Abschluss des Vertrages

3.1 Jede natürliche Person (Bürger) oder juristische Person bzw. jeder Einzelunternehmer mit Rechtsfähigkeit kann dieses Angebot annehmen und damit den Vertrag mit SEEP abschließen.

3.2 Die Einzahlung von Geldern durch den Spender auf das SEEP-Girokonto/SEEP-Konto erfolgt durch eine der in Art. 4.3 genannten Methoden. Mit der Einzahlung des in Art. 4.3 überwiesenen Geldes stimmt der Spender den Bedingungen dieser Vereinbarung zu (im Folgenden Annahme des Angebots) und erkennt gleichzeitig den freiwilligen und unentgeltlichen Charakter der Spende an.

3.3 Das Datum der Annahme des Angebots und dementsprechend das Datum des Vertragsabschlusses ist das Datum, an dem der gespendete Geldbetrag auf dem SEEP-Girokonto/SEEP-Konto im Zahlungssystem gutgeschrieben wird.

3.4 Die Bedingungen des Vertrages mit dem Spender, der das Angebot angenommen hat, werden durch das Angebot in der Fassung bestimmt, die an dem Tag gilt, an dem der Spender eine Spende auf das SEEP-Konto überweist, oder an dem Tag, an dem der Spender einen Zahlungsauftrag erteilt oder andere Handlungen vornimmt, einschließlich mobiler Kommunikation an die entsprechende Nummer, auf deren Grundlage die Bank oder eine andere Organisation dann die gespendeten Mittel auf das SEEP-Girokonto überweist.

3.5 Der Ort des Vertragsabschlusses ist Zürich, Schweiz.

3.6 Ein auf die in diesem Artikel des Angebots vorgesehene Weise abgeschlossener Vertrag gilt als schriftlich abgeschlossen.

4. Wie man spendet und wie man es ausgibt

4.1 Der Spender legt die Höhe der Spende selbständig fest und überweist sie an SEEP gemäß den Vertragsbedingungen durch eine der Art. 4.3 dieses Angebots genannten Zahlungsarten.

4.2 Der Spender darf keine Frist für die Verwendung der Spende setzen.

4.3 SEEP akzeptiert die folgenden Zahlungsarten

  • Kreditkarten: Mastercard, VISA, Postfinance (Card, E-Finance)
  • Banküberweisung
  • TWINT

4.4 Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. SEEP selbst speichert keine Kartendaten, Ihre Zahlungsdaten laufen direkt über einen externen Partner von PostFinance. Unsere Dienstleister dürfen die Informationen nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben verwenden und sind zur Einhaltung der schweizerischen Datenschutzbestimmungen verpflichtet.

4.5 Der Spender überweist die finanziellen Mittel an SEEP durch eine der folgenden Methoden der Barzahlung oder bargeldlosen Zahlung

4.5.1 Direkte Überweisung einer Spende auf das in Art. 9 des Angebots angegebene SEEP-Bankkonto, einschließlich der Zahlung einer juristischen Person oder eines Einzelunternehmers über eine Zahlungsanweisung, Überweisung eines Bürgers direkt über die Betriebskasse der Bank des Spenders, Einzahlung vom persönlichen Konto des Spenders auf der Website der Bank des Spenders, Abhebung von der Bankkarte des Spenders usw.;

4.5.2 Überweisung einer Spende über elektronische Zahlungssysteme und andere Zahlungsmittel, einschließlich der auf der SEEP-Website dargestellten, mit oder ohne Zwischengutschrift des Spendenbetrags auf dem SEEP-Konto im Zahlungssystem;

4.5.3 Spende an spezielle Geldsammelbehälter.

4.6 Korrektur von Eingabefehlern

4.6.1 Eingabefehler bei der manuellen Eingabe des Spendenbetrags müssen innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Buchung korrigiert werden. Die Möglichkeit, Eingabefehler zu korrigieren, erlischt ein Jahr nach der Spende. Korrekturen sind schriftlich an den SEEP Verein, Säumerstrasse 30, 8800 Thalwil, Schweiz, oder per E-Mail an info@seep.ch zu richten.

4.7 Bei einer Spende kann der Spender, vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung, den Zweck der Spende selbst bestimmen.

4.8 Unabhängig von der vom Spender gewählten Zahlungsmethode kann der Spender bei der Überweisung das Projekt oder Programm angeben, für das die Spende bestimmt ist.

5. Steuern und Abgaben

5.1 Nach geltendem Schweizer Steuerrecht können SEEP-Spenden unter bestimmten Bedingungen steuerlich abzugsfähig sein.

5.2 SEEP garantiert jedoch nicht die Möglichkeit, den Spendenbetrag ganz oder teilweise von der Steuer abzusetzen. Die Unterlassung des Abzugs verpflichtet die SEEP nicht zu einer Rückerstattung des Spendenbetrags.

5.3 Bei Spendenbeträgen über 20 Franken erhält der Spender von SEEP eine Bestätigung der Spende, indem er automatisch eine Bestätigungs-E-Mail erhält.

5.4 Sollten durch die Spende wider Erwarten Steuern oder Abgaben für den Spender anfallen, so sind diese vom Spender zu tragen.

 6. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

6.1 SEEP ist verpflichtet, auf der Website genaue und aktuelle Informationen überlaufende Projekte und Programme und deren Autoren (mit Zustimmung der Autoren) zu veröffentlichen.

6.2  Die im Rahmen der Vereinbarung an die SEEP geleisteten Spenden werden von der SEEP strikt in Übereinstimmung mit dem geltenden Schweizer Recht, den Statuten der SEEP, den Bestimmungen dieser Vereinbarung und dem vom Spender bei der Zahlung mitgeteilten Zweck der Spende verwendet.

6.3  Spenden, die von einem Spender mit einem falschen oder nicht unterscheidbaren (nicht feststellbaren) Verwendungszweck geleistet werden, werden von SEEP als Spenden für die satzungsgemäßen Zwecke von SEEP akzeptiert.

6.4  SEEP verpflichtet sich, die vom Spender erhaltenen Spenden in strikter Übereinstimmung mit seinen satzungsgemäßen Aktivitäten, bestehenden Projekten und Programmen und vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung und der Anforderungen des geltenden Schweizer Rechts zu verwenden.

6.5 Der Spender willigt ein und gewährt SEEP das Recht, personenbezogene Daten zu sammeln, zu verarbeiten und zu speichern, die ausschließlich für die Erfüllung dieser Vereinbarung verwendet werden. SEEP verpflichtet sich, die persönlichen Daten und Kontaktdaten des Spenders nicht ohne dessen schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben, es sei denn

6.5.1. bei einer rechtmäßigen Anforderung dieser Informationen durch Behörden, die befugt sind, solche Informationen zu verlangen;

6.5.2 durch Weitergabe von persönlichen Daten an Betreiber von elektronischen Zahlungssystemen, die Geld auf das Bankkonto von SEEP überweisen.

6.6  Eine Spende, die von einem Beitragszahler aufgrund der Schließung des Bedarfs erhalten wurde, wird in vollem Umfang entsprechend dem vom Beitragszahler angegebenen Spendenzweck verwendet und nicht an den Beitragszahler zurückgegeben.

6.7 SEEP informiert den Beitragszahler überlaufende Projekte und Programme durch Veröffentlichung von Informationen auf der Website, durch elektronische Post, durch Telefonanrufe und durch andere verfügbare Mittel.

6.8  Auf Anfrage eines Beitragsleistenden (per E-Mail oder Brief) stellt SEEP dem Beitragsleistenden Informationen über die von ihm geleisteten Spenden zur Verfügung.

6.9   SEEP hat gegenüber dem Spender keine anderen Verpflichtungen als die in dieser Vereinbarung genannten.

7. Anwendbares Recht, Land der Gerichtsbarkeit und andere Bedingungen

7.1  Im Falle von Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen SEEP und dem Konzessionsgeber im Rahmen der Vereinbarung werden die Streitigkeiten, wenn möglich, auf die Verhandlungswege beigelegt. Kann die Streitigkeit nicht auf die Verhandlungswege beigelegt werden, so wird ein Gericht mit der Angelegenheit befasst.

7.2  Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit Spenden ist ausschliesslich Zürich, Schweiz. Es gelten ausschließlich die Bestimmungen des schweizerischen Rechts. Die Anwendung von Kollisionsnormen ist ausgeschlossen.

7.3   SEEP hat keine anderen Verpflichtungen gegenüber dem Spender als die in dieser Vereinbarung festgelegten und die nach geltendem Schweizer Recht für ähnliche Beziehungen festgelegten.

7.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrige Wirksamkeit dieser Bedingungen nicht.

8. Datenschutz

8.1 Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter Beachtung der geltenden Vorschriften gespeichert. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter:  Richtlinie zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Link).

8.2 Der Spender hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung seiner gespeicherten Daten. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@seep.ch oder senden Sie uns Ihre Wünsche per Post.

9. Kontodaten

Spenden in CHF

IBAN:

CH73 0900 0000 1588 9065 2

BIC:

POFICHBEXXX

Begünstigter:

SEEP Verein

Zweck der Zahlung:

Spende

Land:

Schweiz

Name der Bank:

PostFinance AG

Adresse der Bank:

Mingerstrasse 20, 3030 Bern

Spenden in EUR

IBAN:

CH22 0900 0000 1588 9069 7

BIC:

POFICHBEXXX

Begünstigter:

SEEP Verein

Zweck der Zahlung:

Spende

Land:

Schweiz

Name der Bank:

PostFinance AG

Adresse der Bank:

Mingerstrasse 20, 3030 Bern

https://seep.ch/wp-content/uploads/2022/04/Логотип-Seep-расположение3-для-темного-фона-серый-текст.png

SEEP – Ihre zuverlässiger Helferin in der Schweiz

Folgen Sie uns:

KOSTENLOSE BERATUNG

IMPRESSUM

SEEP-Integration in der Schweiz
Verein
Säumerstrasse 30 8800 Thalwil, Schweiz

Copyright © SEEP 2022. Made with ❤️ by A-Bots, LLC